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Engagement

Schulordnung

Wenn Menschen zusammenkommen, entsteht eine Gemeinschaft oder Gesellschaft. Dies gilt auch und im Besonderen für die Schule. Da es im Wesen des Menschen liegt, seine Ideen und Überzeugungen durchzusetzen, benötigt jede Gemeinschaft Regeln. Nur durch die Beachtung dieser Regeln funktioniert das Zusammenleben und ermöglicht den größten möglichen Freiraum für den Einzelnen.

 

Die Schulordnung der Realschule Waibstadt

Die Schulordnung der Realschule Waibstadt besteht aus acht Punkten, die den Schulalltag regeln:

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1. Immer / jederzeit

Kaugummikauen ist verboten.
In allen Fachräumen ist Essen und Trinken verboten.

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2. Morgens / vor dem Unterricht

Ankommende Schüler/innen halten sich bis 7.35 Uhr nur in der Aula auf.
Der Zugang zu den Klassenzimmern ist erst ab 7.35 Uhr möglich.

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3. Zwischendrin / In den Pausen

In der großen Pause gehen alle Schüler/innen auf den Pausenhof.  Die WCs im Eingangsbereich des Neubaus sind während der großen Pause offen.
Die kleinen Pausen dienen der Vorbereitung auf die nächste Stunde und dem Gang zum WC. Der Flur ist unbedingt freizuhalten.
Die Schüler/innen sind mit dem Klingelzeichen im Klassenzimmer.
Nur einbestellte Schüler/innen warten in der großen Pause vor dem Lehrerzimmer, bis sie dran sind.

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4. Zwischendrin / Freistunden / Mittagspause

In Freistunden halten sich die Schüler/innen in der Aula auf. Mit Erlaubnis der Schulleitung oder des Klassenlehrers sind Ausnahmen möglich. (Fußballspielen...)

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5. Nachmittags / Unterrichtsende

Nach Unterrichtsende verlassen alle den Raum. Der Raum ist ordentlich und sauber. Die Schüler/innen verlassen das Schulgelände.
Auswärtige Schüler/innen, die noch auf den Bus warten müssen, und Schüler/innen mit Nachmittagsunterricht halten sich in der Regel in der Aula auf.
Hungrige Schüler/innen dürfen sich in der Mittagspause Essen besorgen (schriftliche Erlaubnis der Eltern liegt vor.)

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6. Schulgelände

Das Schulgelände umfasst das Schulhaus, den Pausenhof, die Park- und Stellplätze sowie die Grünanlagen. Zum Schulgelände gehören außerdem die Turnhalle und das Schwimmbad, solange dort Unterricht stattfindet.
Für die große Pause steht der Pausenhof zur Verfügung.
Zum Fußballspielen gibt es ein eingezeichnetes Spielfeld im oberen Pausenhof.
Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung eines Lehrers oder der Schulleitung erlaubt.

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7. Versicherungsschutz

Die Schüler sind während der Unterrichtszeit, bei angeordneten und genehmigten Schulveranstaltungen wie Lerngängen, Wandertagen, Ausflügen, Schullandheimaufenthalten und Veranstaltungen der Schülermitverantwortung sowie auf dem direkten Weg zu und von der Schule unfallversichert.

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8. Unterrichtsversäumnisse / Befreiung vom Unterricht

Am Tag der Erkrankung muss eine telefonische Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn erfolgen.
Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tage eingehen.

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